Verbraucherrechte bei Flugverspätungen – was noch nicht gesagt wurde

Vielen Fluggästen ist noch immer nicht bekannt, dass auch bei Flug-Verspätungen ein Anspruch auf Entschädigung bestehen kann. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst du hier.

Das Thema Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn ist klar geregelt. Das Unternehmen hat auch eine eigene Informationsseite zum Thema, auf der man sich ganz einfach informieren kann, welche Entschädigung zusteht, wenn der Zug mal wieder zu spät war.

Im Flugverkehr sind auch Entschädigungszahlen möglich, je nachdem, wie hoch die Verspätung ist. Doch auf den Seiten vieler Airlines sind entsprechende Informationen nicht immer leicht zu finden. Daher habe ich nachfolgenden einige der wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Grundlage ist die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union. Diese beinhaltet, dass ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung fällig wird.

Wie viel Geld steht mir zu?

Die Erstattung fällt unabhängig vom Ticketpreis aus. Das heißt, sie kann niedriger aber auch höher als der Preis für den Flug liegen. Ausschlaggebend ist viel mehr die Entfernung des gebuchten Flugs (Luftlinie). Es gelten folgende Sätze:

Innerhalb der EU:

  • bis 1.500 Kilometer: 250,- Euro
  • ab 1.500 Kilometer: 400,- Euro

Außerhalb der EU:

  • bis 1.500 Kilometer: 250,- Euro
  • 1.500 – 3.500 Kilometer: 400,- Euro
  • Strecken über 3.500 Kilometer: 600,- Euro

Die Erstattungssummen gelten pro Passagier und die Auszahlung muss in bar oder per Überweisung erfolgen. Gutschriften o.ä. musst du nicht akzeptieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In jedem Fall musst du auch wirklich mit einer offiziellen Buchungsbestätigung beim Check-in gewesen sein. Wenn du nicht dort warst und zufällig hörst, dass der Flug verspätet gewesen ist, hast du keine Chance auf Erstattung.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Flug in einem Land der EU startet oder landet. Im zweiten Fall muss die Airline zudem ihren Sitz in der EU bzw. Norwegen, Island oder der Schweiz haben.

Wenn du also von Europa kommend drei oder mehr Stunden zu spät am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi oder am Changi Airport in Singapur ankommst, besteht also ein Anspruch. Jedoch nicht, wenn du zum Beispiel in Dubai umsteigst und die Verspätung erst beim zweiten Teilstück auftritt.

Grundsätzlich ist die Ankunftszeit am Zielflughafen entscheidend, nicht der Abflug am Ausgangort.

Die Regelung gilt nicht bei Flugausfällen durch Naturkatastrophen, Streiks oder terroristische Angriffe.

Du möchtest mehr über die Voraussetzungen wissen? Auf den Internetseiten von Unternehmen, die Fluggäste bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützen, findest du ausführliche Infos zur möglichen Schadensersatz-Höhe bei einer Flugverspätung.

Was muss ich tun, um meinen Anspruch geltend zu machen?

Zur schnelleren Abwicklung ist es von Vorteil, wenn du dir die Dauer der Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen lässt. Zudem solltest du neben der Bordkarte alle Quittungen von zusätzlich entstandenen Kosten aufbewahren.

Zudem ist es sinnvoll, Kontaktdaten mit anderen Passagieren auszutauschen und ein Kurzes Ablaufprotokoll zu schreiben, wo zum Beispiel drin steht, wann am Zielort die Flugzeugtüren geöffnet wurden. Ansonsten sind solche Sachen schnell vergessen.

Musterbriefe für Entschädigungen bei Flugverspätungen sind im Internet abrufbar. Zudem gibt es einige Unternehmen, die sich gegen eine Provision um die Durchsetzung deiner Rechte kümmern.

Habe ich bei einer Flugverspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen?

Bereits ab zwei Stunden Verspätung besteht Anspruch auf kostenlose Speisen und Getränke sowie die Möglichkeit, zu telefonieren oder E-Mails zu schreiben. Erfolgt der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline für Hotel- und Transferkosten aufkommen.

Was ist bei einer Pauschalreise?

Auch wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, besteht bei entsprechender Verspätung Anspruch auf Entschädigung durch die Airline.

Kann ich die Reise abbrechen?

Sollte die Verspätung mehr als fünf Stunden betragen, besteht das Recht, die Reise abzubrechen. Dann hast du neben der Entschädigung für die Verspätung auch noch Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten.

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?

Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit, Schadensersatz für durch die Verspätung entstandene Kosten zu erhalten. Jedoch muss der Schaden nachgewiesen werden und auch dann ist es nicht immer einfach, daher empfiehlt sich hier eine juristische Beratung.

Hinweis: Die Bedingungen und gesetzlichen Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Daher sind die hier genannten Angaben ohne Gewähr.

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