Flugverspätung – das sind deine Rechte als Passagier
Jeder Traumurlaub beginnt mit der Anreise. Ein stundenlanger Langstreckenflug kann anstrengend sein. Kommt dann noch eine extreme Flugverspätung hinzu, brauchst du als Passagier starke Nerven. Das haben gerade Asien-Urlauber in der letzten Zeit am eigenen Leib erfahren.
Inhaltsverzeichnis
- Tipps für deinen einfachen Einspruch
- Ab wann habe ich ein Anrecht auf eine Entschädigung?
- Wie viel Geld steht mir zu?
- Ist mein Anspruch überhaupt berechtigt?
- Mein Anspruch ist berechtigt, die Fluggesellschaft reagiert aber weder auf Schreiben noch auf Anrufe. Wie verhalte ich mich?
- Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Welche Kosten entstehen?
- Ich mache eine Pauschalreise. Was passiert, wenn sich der Flieger verspätet?
Ein Paradebeispiel war der Flug von Phuket nach Köln/Bonn im November letzten Jahres: Satte 27 Stunden Wartezeit haben die Geduld der Reisenden auf eine harte Probe gestellt.
Mit 14 Stunden Verzögerung startete eine Maschine im Januar von Frankfurt nach Bangkok. Die Passagiere eines Fluges aus der thailändischen Hauptstadt nach Köln/Bonn im März harrten erstmal 13 Stunden am Flughafen aus, bevor sie gen Heimat abhoben.
Tipps für deinen einfachen Einspruch
Einen Anspruch auf eine Entschädigung hast du schon bei wesentlich geringeren Wartezeiten als den eben genannten. Welche Rechte du bei Verspätungen oder einer Annullierung deines Fliegers hast und wie du an dein Geld kommst, liest du hier:
Ab wann habe ich ein Anrecht auf eine Entschädigung?
Die Passagierrechte sind in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Voraussetzung ist also, dass dein Flug entweder in der EU gestartet oder gelandet ist und die Fluggesellschaft zudem ihren Hauptsitz in der EU hat. Wird dein Flug annulliert oder verspätet sich um mindestens drei Stunden, stehen dir je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Der Ticketpreis spielt dabei keinerlei Rolle.
Wie viel Geld steht mir zu?
Bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer gibt es bis zu 250 Euro, bei Flügen bis 3.500 Kilometer werden bis zu 400 Euro gezahlt und bei Langstrecken werden 600 Euro fällig.
Ist mein Anspruch überhaupt berechtigt?
Du hast keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn außergewöhnliche Umstände zur Verspätung bzw. Streichung des Fluges führten. Außergewöhnlich sind beispielsweise extreme, nicht vorhersehbare Wetterbedingungen oder Naturereignisse – wie der Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull 2010 in Island.
Weiterhin gelten Streiks von Piloten und Bodenpersonal als außergewöhnliche Umstände. Anspruch auf Entschädigung hast du dann, wenn die Airline selbst für die Verspätung oder den Flugausfall verantwortlich ist. Die Fluggesellschaft muss auch zahlen, wenn technische Defekte den Abflug verzögern. Ein kostenloser und unverbindlicher Schnell-Check auf euclaim.de hilft dir, herauszufinden, ob deine Entschädigungsforderung berechtigt ist.
Mein Anspruch ist berechtigt, die Fluggesellschaft reagiert aber weder auf Schreiben noch auf Anrufe. Wie verhalte ich mich?
Airlines ignorieren in circa 80 Prozent der berechtigten Ansprüche Kontaktversuche von Fluggästen, um nicht zahlen zu müssen. In diesen Fällen hilft das Fluggastrechte-Portal EUclaim Reisenden, Airlines in die Haftung zu nehmen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Der Schnell-Check ist kostenfrei, dafür benötigst du nur die Flugnummer und das Flugdatum.
Kommt es zum Auftrag, benötigt EUclaim lediglich personenbezogene Daten, eine Vollmacht und die Reiseunterlagen.
Welche Kosten entstehen?
Es entstehen keinerlei Anwalts- und Verfahrenskosten. Bei Erfolg erhält EUclaim 26 Prozent (+ Mehrwertsteuer) der Entschädigung als Provision.
Ich mache eine Pauschalreise. Was passiert, wenn sich der Flieger verspätet?
Der Entschädigungsanspruch gilt unabhängig davon, ob der Flug individuell oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde. Generell sind die finanziellen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter aber niedriger als die 250 bis 600 Euro laut EU-Flugrechteverordnung.