Tipps für Südostasien-Reisende: Deine Rechte bei Flugproblemen

Was ist zu tun, wenn dein Flug nach Südostasien stark verspätet ist, gestrichen wurde oder du deinen Anschlussflug verpasst hast? Hier findest du nützliche Tipps.

Die Reise nach Südostasien – oft ein lang gehegter Traum. Schade, wenn das Flugzeug zu spät abhebt und man dann auch noch den Anschlussflug verpasst.

Wie geht es danach weiter?

Flugreisende sollten sich nicht nur mit der Vorbereitung beschäftigen, sondern auch ihre Rechte im Hinterkopf behalten. Doch welche sind das und was ist dabei zu beachten?

Verspätung, Ausfall und Co.: Wann steht Fluggästen welche Entschädigung zu?

Verspätungen sind bei Flugreisen immer ärgerlich. Besonders ärgerlich wird es aber bei Reisen mit Anschlussflügen. Welche Rechte haben Betroffene? Grundsätzlich kommen drei Bereiche in Betracht:

  1. Betreuungsleistungen
  2. Ausgleichszahlungen
  3. Flugpreiserstattungen bzw. Entschädigungen.

Wann welche Ersatzleistung in Anspruch genommen werden darf, hängt von der Flugstrecke und der Wartezeit ab. Südostasienreisen haben unter anderem folgende Ziele:

Das bedeutet: alles Langstreckenziele und Ziele außerhalb der EU. Damit gelten besondere Fluggastrechte. Eines vorweg: Da verschiedene Airlines in den Flug involviert sein können, überschneiden sich mitunter gesetzliche Regelungen.

  • Szenario 1 – Der Flug startet in Deutschland (also innerhalb der EU) mit einer deutscher Airline: In diesem Fall greift die europäische Verordnung über Fluggastrechte. Sofern Reisende mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort ankommen, sind 600 Euro als Ausgleichszahlung pro Flugticket drin. Das gilt natürlich auch für einen Flugausfall.
  • Szenario 2 – Der Flug startet in der EU mit einer EU-Airline: Die Verordnung über Fluggastrechte greift, wie in Szenario 1. Gleiches gilt, wenn die Airline nicht aus der EU kommt.
  • Szenario 3 – Ein Weiterflug außerhalb der EU: Hier kommt es auf die genaue Fallkonstellation an. Viele Länder haben ihre eigenen Regeln und Gesetze zur Durchsetzung der Fluggastrechte. Entschädigungen können allerdings niedriger ausfallen.

Ganz wichtig: Diese Rechte gelten in Ausnahmefällen – etwa wegen unvorhergesehener Umstände oder Verspätungen bei den Sicherheitskontrollen – nicht. Zu den Ausschlusskriterien gehören auch Unwetterkatastrophen oder Schließungen des Zielflughafens.

Zu den Betreuungsleistungen der Airlines gehören unter anderem Snacks und Getränke, die kostenlos anzubieten sind. Darüber hinaus müssen zwei:

  1. E-Mails
  2. SMS
  3. Fax-Nachrichten

ermöglicht werden. Ist davon auszugehen, dass ein Flug erst am nächsten Tag angetreten werden kann, hat die Gesellschaft zudem ein Hotel/eine Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Sofern die Airlines diese Leistungen verweigern, kann jeder Flugreisende auf Kosten der Gesellschaft eine Ersatzvornahme in Anspruch nehmen.

Wie können Gäste ihre Rechte wahren?

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Seiten einer Medaille. Wer als Fluggast nach Südostasien unterwegs ist und Probleme mit dem Flug hat, sollte sich an einige Grundregeln halten.

Dokumentation

Alles, was im Zusammenhang mit der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung steht, sollte gesammelt werden. Dazu gehören relevante Dokumente wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen, E-Mails der Fluggesellschaft und Belege für zusätzliche Ausgaben. Reisende sollten lückenlos festhalten, wann der Flug hätte starten sollen und wann man tatsächlich das Gate verlassen hat.

Auch das Verhalten des Airline-Personals kann im weiteren Verlauf von Bedeutung sein, z.B. in Bezug auf die Reaktion auf die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen.

Informationen einholen

Die Verspätung oder Annullierung kann verschiedene Ursachen haben. Reisende sollten sich immer erkundigen, was die Fluggesellschaft als Grund der Verspätung ansieht. Bei außergewöhnlichen Umständen – wie schlechtem Wetter oder Streiks am Zielflughafen – gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung. Mit den Aussagen des Airline-Personals kann nachgeforscht werden, ob die Gründe wirklich schlüssig sind.

Keine Dokumente unterschreiben

Alle Dokumente, die vom Airline-Personal vorgelegt und unterschrieben werden sollen, sind kritisch zu betrachten. Geht es um eine Abtretung der Ansprüche, ist immer Vorsicht geboten. Bestätigt werden kann dagegen, dass Betreuungsleistungen ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

Rechte geltend machen

Ohne Kläger auch kein Richter. Betroffene müssen den Anspruch auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft geltend machen. Dies kann über Muster-Formular der Airlines oder der Verbraucherzentralen erfolgen. Hier sind alle relevanten Dokumente und Informationen beizufügen.

Fazit: Auf Probleme vorbereitet sein

Flugreisen nach Südostasien sind von Natur aus kein Spaziergang. Verspätungen werden schnell zum doppelten Stress. Ganz vermeiden lässt er sich nicht. Aber: Wer sich darauf vorbereitet und seine Rechte kennt, kann mit dem Ärger oft besser umgehen.

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