Gestrandet im Paradies? Diese Rechte hast du bei einem Flugausfall

Was passiert, wenn dein Flug ausfällt? Welche Umbuchungen der Airline musst du akzeptieren und wann hast du Anspruch auf Entschädigung? Hier alle Infos.

Egal, ob es mit Thailand in das Land des Lächelns, ins multikulturelle Malaysia oder in die futuristische Metropole Singapur gehen soll – von Deutschland aus gibt es nach Südostasien nur ein Verkehrsmittel: nämlich das Flugzeug.

Umso ärgerlicher ist es deshalb, wenn der Flug auf einmal gestrichen wird und damit deine ganzen Reisepläne durcheinandergebracht werden. Doch wusstest du schon, dass dir in so einem Fall nach der europäischen Verordnung EG 261 umfangreiche Rechte zur Verfügung stehen? Wenn nicht, dann pass jetzt gut auf, denn diese Informationen könnten vielleicht genauso hilfreich sein wie Moskitospray oder Sonnencreme im Rucksack!

Ist jeder Flugausfall von der Regel abgedeckt?

In der Regel ja. Wichtigste Bedingung ist aber, dass dein Flug entweder in der Europäischen Union startet oder endet. Damit sind also alle Flüge von Deutschland nach Südostasien bzw. zurück abgedeckt, jedoch keine Flüge innerhalb Asiens.

Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich sein, z.B. wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung. Bei Naturereignissen oder Streiks ist die Airline nicht verantwortlich.

In gewissen Fällen hat die Fluggesellschaft außerdem das Recht, dich auf einen anderen Flug umzubuchen. Die Umbuchung musst du akzeptieren, wenn …

  • … die Ankündigung mehr als 14 Tage vor dem Flugantritt erfolgt.
  • … die Ankündigung zwischen 7 bis 13 Tagen vor dem Flugantritt erfolgt und der Ersatzflug nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug startet und weniger als 4 Stunden später ankommt.
  • … die Ankündigung weniger als 7 Tage vor dem Flugantritt erfolgt und der Ersatzflug nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug startet und weniger als 2 Stunden später ankommt.

Was erhalte ich als Entschädigung?

Wenn die genannten Fälle nicht zutreffen und du die Umbuchung ablehnst, stehen dir neben der Zurückerstattung des Flugpreises sowie ggf. den Kosten für einen Rückflug zu deinem ursprünglichen Abflugsort folgende Beträge als Entschädigung zu:

  • Bei Ausfall eines Fluges mit Start- oder Endziel außerhalb der EU und einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern gibt es 400 Euro.
  • Wenn das Start- oder Endziel außerhalb der EU liegt und die Strecke länger als 3.500 Kilometer war, gibt es 600 €.
  • Daneben hast du bei Flügen innerhalb der EU bis 1.500 Kilometer übrigens ein Recht auf 250 Euro. Und 400 Euro bekommst du bei Flugausfällen innerhalb der EU, die Flüge mit einer Strecke über 1.500 Kilometer betreffen.

Akzeptiert du die Umbuchung, kann sich die Summe deiner Flugausfall-Entschädigung halbieren. Daneben hast du außerdem Anspruch auf den frühestmöglichen Alternativ-Transport zum Zielort. Innerhalb dieser Wartezeit hast du Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Telefon oder E-Mail. Benötigst du auch eine Übernachtungsmöglichkeit, so muss die Fluggesellschaft dir ein Hotelzimmer sowie den Transport vom und zum Flughafen zur Verfügung stellen.

Was muss ich im Fall eines Flugausfalls tun?

Auch wenn das Gesetz bei Flugausfällen auf deiner Seite ist, heißt das nicht, dass auch die Fluggesellschaften immer mitspielen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du direkt vor Ort richtig handelst: Frag vor Ort nach, warum der Flug gestrichen wurde und lass dir die Annullierung sowie den Grund schriftlich bestätigen.

Unterschreib auf keinen Fall Dokumente und Angebote, durch die du auf deine Rechte verzichtest, und fordere die Airline dazu auf, Essen, Getränke sowie Hotelübernachtungen direkt zu bezahlen bzw. bewahre die Quittungen dafür auf.

Notier dir außerdem die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort und bewahrt auf jeden Fall deine Bordkarten und weiteren Reiseunterlagen auf. Um das Recht auf Entschädigung für deinen Flugausfall durchzusetzen, sind Unternehmen wie Airhelp die beste Anlaufstelle. Das Einzige, was du dabei tun musst, ist alle „Beweismittel“ einzureichen.

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