Das steht Dir bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall zu!

Flugverspätung und Flugausfall, dies sind die beiden Wörter, die Urlauber am Airport nicht hören möchten, denn sie gehen mit einer Menge Ärger und Stress einher. Doch leider kommt es nicht selten zu diesen Vorkommnissen. Was viele nicht wissen: Flugpassagieren stehen bei einer Verspätung oder Annullierung des Flugs oftmals Entschädigungszahlungen zu.

Diese sollte auch eingefordert werden. Wie dies funktioniert und welche Ansprüche Reisende haben, wird nachfolgend erläutert.

Flugverspätung oder Flugausfall – Fluggäste haben Anrecht auf Entschädigung

Wer mit dem Flugzeug verreist, benötigt oftmals viel Geduld. Während das Einchecken meist noch problemlos abläuft, heißt es dann am Gate oft, stundenlang zu warten. In anderen Fällen wird der Flieger sogar gänzlich gestrichen. Der Ärger ist in diesen Momenten natürlich groß. Betroffene haben bei erheblichen Verspätungen Anspruch auf Verpflegung und Betreuung am Airport. Meist steht ihnen sogar eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Was das Flugticket gekostet hat, spielt hierbei keine Rolle.

Doch die Rechte gegenüber der Fluggesellschaft lassen sich oftmals nur schwer oder gar nicht durchsetzen. Daher haben sich Experten wie SOS Flugverspätung darauf spezialisiert, sich um die Abwicklung zu kümmern und die Ansprüche der Reisenden durchzusetzen. Dies geschieht notfalls auch vor Gericht, wobei Betroffene kein Kostenrisiko haben. Nur im Erfolgsfall wird eine geringe Provision gezahlt. Mit dem Flugrechner kann die mögliche Entschädigung sofort ausgerechnet werden.

Welche Rechte haben Passagiere bei einer Flugverspätung oder -annulierung?

Ab einem verspäteten Flug von drei Stunden können Fluggäste eine Ausgleichszahlung einfordern, wenn der Flieger in einem Land innerhalb von Europa gestartet oder in einem Mitgliedstaat der EU gelandet ist und die Fluggesellschaft ihren Sitz ebenfalls in Europa hat. Die genaue Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Verspätung und Flugstrecke ab:

  • Flugstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • EU-Flugstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro
  • Strecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro

Auch bei einem verpassten Anschlussflug aufgrund der Verspätung kann ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen, wenn die Flüge zusammen gebucht wurden. Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, besteht ebenso Anspruch auf diese Entschädigungen. Neben einer Zahlung erhalten Betroffene auch Betreuungsleistungen wie Verpflegung und kostenlose Übernachtung in einem Hotel.

Ein Anspruch entfällt lediglich, wenn die Annullierung im Zeitraum von mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug durch die Airline bekannt wurde. Dann haben Reisende keine Rechte auf Entschädigung. Das Gleiche gilt, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände wie ein nicht angekündigter Streik, extremes Wetter oder politische Unruhen berufen kann. Die ausführende Airline muss für den Flugausfall verantwortlich sein. Für die Durchsetzung der Rechte ist es wichtig, Beweise wie Bordkarte und Tickets aufzuheben.

Zusammenfassung

Groß ist der Ärger, wenn es am Flughafen plötzlich heißt, dass der Flug später startet oder komplett ausfällt. Doch Reisende haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro betragen kann. Die Flugverspätung oder der Ausfall müssen auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen und dem Fluggast nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sein. Entsprechende Online-Portale kennen sich mit den Fluggastrechten bestens aus und kümmern sich um die Durchsetzung des Anspruchs. Außerdem stehen Fluggästen unter Umständen auch Verpflegung wie Mahlzeiten und Erfrischungen sowie Telefongespräche oder E-Mails zu.

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