Verpasster Anschlussflug – welche Rechte habe ich?

Ein Thema, das insbesondere Langstrecken-Reisenden immer wieder begegnet, sind verpasste Anschlussflüge. Hier erfährst du, wann du Anspruch auf Entschädigung hast.

Direktflüge sind oft deutlich teurer als Flüge mit Zwischenlandungen und einige Fluggesellschaften bieten wirklich gute und preiswerte Verbindungen mit Zwischenstopp an.

Darüber hinaus gibt es genügend Flugsuchmaschinen, die Flüge verschiedener Airlines sinnvoll zusammenstellen, so dass am Ende für den Passagier der günstigste Tarif dabei herauskommt.

Doch was passiert, wenn du nun den Anschlussflug verpasst? Die gute Nachricht ist zunächst, dass du dich nicht selber um etwaige Schadensersatzansprüche kümmern musst.

Es gibt Profis, die das gern für dich übernehmen.

Mit Flightright kannst du deinen Anspruch auf Entschädigung (zur Not auch gerichtlich) durchsetzen lassen, ohne dich dafür selber mit Anwälten und Schriftverkehr auseinanderzusetzen.

Im Erfolgsfall wird dafür natürlich eine Provision fällig, ansonsten ist der ganze Vorgang für dich kostenfrei. Auf der Homepage von Flightright kannst du in Sekundenschnelle deinen Anspruch prüfen.

Welche Rechte du genau hast und was es zu beachten gilt, kannst du hier nachlesen.

Anschlussflug verpasst – da kann die Wartezeit endlos werden.

Verpasster Anschlussflug – was jetzt?

Vielleicht ist der erste Flug schon verspätet gestartet, vielleicht wurde er ganz annulliert – und weg ist er, der Anschlussflug. Wichtig ist jetzt: Durchatmen und erst einmal zum Serviceschalter der Airline gehen.

Da man seinen Flug selten absichtlich verpasst, in den meisten Fällen hat die Airline Schuld an der Verspätung, wird man dich kostenfrei auf den nächsten verfügbaren Flieger umbuchen.

Vergiss bitte nicht, dir die Verspätung und den Grund hierfür schriftlich von der Airline bestätigen zu lassen! Denn wenn du dein Ziel mit drei Stunden Verspätung oder mehr erreichst, hast du Anspruch auf eine Entschädigung.

Diese durchzusetzen, ist in der Regel sehr mühselig und zeitraubend. Oft antworten Airlines nicht oder erst nach Wochen, manche machen den Entschädigungsprozess mit Absicht kompliziert.

Möchtest du Lebenszeit und Nerven sparen, bleibt nur der sehr teure Gang zum Anwalt oder die Beauftragung eines Dienstleisters wie Flightright.

Letzteres ist deutlich günstiger, da du nur im Erfolgsfall eine Provision zahlst und auch unkomplizierter, weil die Abwicklung online läuft.

Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Die Fluggastrechte der EU sprechen eine eindeutige Sprache: Je nachdem, wann der neue Weiterflug stattfindet, ist die Airline verpflichtet, sich um dein Wohlergehen zu kümmern.

Bei zwei Stunden Wartezeit oder mehr muss dich die Airline mit Getränken und Snacks am Airport versorgen, bei Verschiebung des Anschlussfluges auf den nächsten Tag hast du das Recht auf eine Übernachtungsmöglichkeit.

Startet der nächste Flug erst am nächsten Tag, muss sich die Airline um ein Hotel kümmern.

Wie bereits zuvor erwähnt, steht dir auch eine finanzielle Entschädigung zu, wenn du deinen Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichst.

Und hier reden wir nicht von Peanuts! Bei Flügen nach Südostasien, z.B. nach Bangkok oder Singapur beträgt die Entschädigung aufgrund der Kategorie „Langstrecke“ 600 Euro, bei Mittelstreckenflügen sind es 400 Euro, und bei Kurzstreckenflügen auch ganze 250 Euro.

Es ist dabei unerheblich, ob der Flug von verschiedenen Airlines ausgeführt wurde, oder ob der Anschlussflug vielleicht auch verspätet gestartet ist.

Erheblich ist für die Entschädigung nur, ob du verspätet am Ziel angekommen bist, und dass der Start oder die Landung auf einem Flughafen in der Europäischen Union stattgefunden hat – denn nur dann finden die Fluggastrechte der EU Anwendung.

Weiterhin ist es für die Geltendmachung deiner Ansprüche wichtig, dass die Flüge zusammen, also auf einem Ticket gebucht worden sind.

Hast du zwei separate Flüge gebucht, steht dir leider kein Entschädigungsanspruch für die Gesamtstrecke zu. Buchst du aber deinen Flug z.B. über skyscanner.de von Europa nach Südostasien als Gesamtstrecke, ist dieser auf jeden Fall bei Verspätungen durch das Fluggastrecht abgesichert.

Es gibt einige Tipps und Tricks, wie du möglichst günstig Flüge buchen kannst.

In welchen Fällen zahlt die Airline nicht?

Solltest du deinen Anschlussflug aufgrund von wetterbedingten Flugstörungen, Streiks oder Sperrungen des Luftraums verspäten, kann die Airline dafür natürlich nichts.

Ähnlich wie einige Versicherungen bei Naturkatastrophen nicht zahlen müssen, ist die Airline auch hier von Schadenersatzzahlungen befreit, da es sich um höhere Gewalt handelt.

So etwas kommt jedoch sehr selten vor, und trotzdem nutzen manche Airlines derlei Begründungen gern als Vorwand. Deshalb ist es so wichtig, sich noch am Airport den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen zu lassen, und diesen, sollte er dir komisch vorkommen, nochmal kritisch zu hinterfragen.

Fazit

Es ist wichtig, seine Fluggastrechte zumindest im Groben zu kennen – und auch auf diese zu beharren.

Lass dich nicht abspeisen, sondern verlange das, was dir zusteht. Und vor allem: lass dir dadurch nicht den Urlaub vermiesen!

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