Flug verspätet oder ausgefallen? Das sind deine Rechte

Du bist voller Vorfreude zum Flughafen gefahren, doch dann verspätete sich dein Flug um mehrere Stunden oder fiel sogar ganz aus? Deine Reiselaune muss aber nicht komplett verfliegen – denn in vielen Fällen hast du ein Recht auf Entschädigung. Wie du dein Geld einforderst und was du dabei beachten musst, verraten wir dir hier.

Wann steht mir eine Entschädigung zu?

Die EU-Verordnung 261 regelt, welche Pflichten Airlines bei Verspätung, Flugausfall, verpassten Anschlussflügen oder Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung haben. Dir steht möglicherweise eine finanzielle Entschädigung zu, wenn dein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte.

Wie der Name schon sagt, ist die Verordnung nur in der EU gültig und greift, wenn dein Flug in der EU gestartet ist oder du außerhalb der EU startest, aber innerhalb der EU landest und der Hauptsitz der Airline in der EU ist.

Beispiel: Wenn du mit Lufthansa von Bangkok nach München fliegst und mehr als drei Stunden verspätet landest (es zählt die Zeit, wenn du aus dem Flieger aussteigen kannst), dann hast du nach EU-Recht unter Umständen Anspruch auf 600 Euro Entschädigung.

Hast du allerdings deinen Rückflug beispielsweise bei Thai Airways gebucht und bist über drei Stunden zu spät in München angekommen, dann hast du keinen Anspruch auf Entschädigung, da Thai Airways keine europäische Airline ist.

Übrigens: Beim Hinflug wäre es egal, mit welcher der beiden Airlines du geflogen bist. In beiden Fällen könntest du entschädigungsberechtigt sein.

Du hast übrigens auch einen möglichen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft dir weniger als zwei Wochen vor Abflug erst mitteilt, dass dein Flug gestrichen wurde. Sie muss dann dafür sorgen, dass du auf andere Weise dein Reiseziel erreichst, zum Beispiel mit einem Ersatzflug.

Ansonsten muss dir die Airline zusätzlich deine Ticketkosten erstatten. Voraussetzung für eine Entschädigung ist immer, dass die Airline für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Wie viel Geld bekomme ich?

Deine Entschädigung berechnet sich aus der Flugstrecke. Bei einem Kurzstrecken-Flug bis 1.500 Kilometer bekommst du 250 Euro. Hast du einen Mittelstreckenflug bis 3.500 Kilometer gebucht, stehen dir 400 Euro zu.

Ab einer Flugdistanz von 3.500 Kilometern gibt es 600 Euro. Dabei ist es egal, mit welcher Airline du geflogen bist und ob du einen teuren oder günstigen Flug gebucht hast.

Übrigens: Es ist kein Problem, wenn du erst Monate später dazu kommst, dich um deine Entschädigung zu kümmern. Du kannst dein Geld noch bis zu drei Jahre nach deiner Verspätung oder Flugannullierung einfordern.

Wie komme ich an mein Geld?

Häufig reagieren Airlines auf einzelne Klagen von Passagieren gar nicht erst, um nicht zahlen zu müssen. Eine genauso beliebte Masche von Airlines ist es zu behaupten, dass außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise Unwetter vorlagen, was oftmals nicht der Fall war.

Das Fluggastrechteportal EUclaim hilft dir, trotzdem deine Entschädigung zu bekommen. Im kostenfreien Schnell-Check auf der Website kannst du ganz einfach prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, dann braucht EUclaim lediglich ein paar Unterlagen von dir, um deinen Anspruch bei der Airline durchzusetzen.

Gut für dich: Es entstehen dafür keine Kosten. Erst bei Erfolg erhält EUclaim eine Provision von 26 Prozent der Entschädigungssumme.

Ich habe meinen Anschlussflug verpasst – bekomme ich Entschädigung?

Wenn du nach Südostasien reist, bist du häufig gezwungen, einen Connecting Flight zu buchen. Direktflüge gibt es nur selten, weshalb viele Passagiere zum Beispiel in Dubai oder Abu Dhabi umsteigen. Verpasst du deinen Anschlussflug, weil dein Flug aus Deutschland verspätet war, hast du möglicherweise ein Recht auf Entschädigung.

Dafür muss dein Ersatzflug für den verpassten Anschlussflug den Zielort mindestens drei Stunden später als der Originalflug erreicht haben und die Airline muss für die Verspätung verantwortlich sein. Außerdem ist es wichtig, dass du beide Flüge zusammen gebucht hast. Nur dann wird die gesamte Strecke betrachtet.

Ich hänge am Flughafen fest – was kann ich tun?

Wenn sich dein Flug verspätet oder gecancelt wurde und du länger am Flughafen warten musst, kannst du die Zeit gut nutzen. Fordere die Airline auf, dir eine schriftliche Bestätigung inklusive Begründung für die Verspätung oder Annullierung zu geben.

Außerdem ist es hilfreich, ein Foto von der Anzeigentafel zu machen, auf der die Verspätung oder Annullierung angezeigt wird. So kannst du schon mal erste Vorkehrungen für deine spätere Entschädigungsforderung machen.

Übrigens: Je nach Flugdistanz stehen dir am Flughafen bereits ab zwei Stunden Wartezeit Getränke, Essen, Telefonate und E-Mails zu.

Wurde dein Flug auf den nächsten Tag verschoben, bekommst du zusätzlich noch eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Zu außergewöhnlichen Umständen zählen zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen, Flughafensperrungen oder Vulkanausbrüche.

Wenn kurz vor deinem Rückflug einer der zahlreichen Vulkane in Indonesien oder auf den Philippinen ausbricht und sich dein Flug deswegen verspätet oder ausfällt, hast du kein Recht auf Entschädigung.

Für solche Situationen sind die Fluglinien nicht verantwortlich. Trotzdem kann es vorkommen, dass Airlines Verspätungen oder Ausfälle auf außergewöhnliche Umstände schieben – obwohl es keine waren. Auch hier hilft EUclaim dir weiter. Mit der weltweit größten Flugdatenbank wissen die Flugexperten genau, warum dein Flug tatsächlich ausgefallen ist.

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